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Mo–Fr · 8–17 Uhr02461 3175688info@lemada.de

Gut vorbereitet zur Ergotherapie

Informationen für Patientinnen und Patienten

Je nach Versicherung und Verordnung unterscheiden sich Abrechnung, Zuzahlung und Kostenerstattung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen vor Ihrem ersten Termin.

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit einer gültigen Heilmittelverordnung starten.

Medizinisch notwendige Ergotherapie wird auf Grundlage einer gültigen Verordnung als Heilmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bitte mitbringen

Ihre Verordnung, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – einen gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung.

Gesetzliche Zuzahlung

Ab 18 Jahren beträgt sie grundsätzlich 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich der Betrag je Verordnung auf 15 Euro. Unter 18-Jährige und Versicherte mit gültiger Befreiung zahlen nicht zu.

Frühzeitig melden

Nehmen Sie nach Erhalt der Verordnung zeitnah Kontakt mit uns auf.

Private Krankenversicherung

Honorar und Erstattung sind zwei getrennte Vereinbarungen.

Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Vertragspartner der Praxis sind Sie selbst – unabhängig davon, in welcher Höhe Ihre Versicherung die Rechnung später erstattet.

Unser Abrechnungssatz2,0-fach

Wir berechnen den zweifachen Satz der jeweils geltenden Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen (vdek).

01

Vorher prüfen

Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und bis zu welcher Höhe Ihr Tarif Heilmittel erstattet.

02

Rechnung erhalten

Nach Abschluss der vereinbarten Behandlungseinheiten stellen wir Ihnen die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung.

03

Selbst einreichen

Sie reichen die Rechnung eigenständig ein. Eine mögliche Differenz tragen Sie selbst.

Privat & Beihilfe

Wichtiger Hinweis zum Therapiebeginn

Funktionsanalyse

Die Funktionsanalyse ist Voraussetzung und damit Bestandteil der ergotherapeutischen Behandlung. Diese Position ist nur bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. Dies gilt auch dann, wenn die Patientin bzw. der Patient im Laufe einer ergotherapeutischen Maßnahme die therapeutische Praxis wechselt.

Beihilfeberechtigte

Auch bei Beihilfe kann ein Eigenanteil entstehen.

Für Beihilfeberechtigte gilt in unserer Praxis ebenfalls der 2,0-fache Satz. Beihilfe und ergänzende private Krankenversicherung erstatten nach ihren eigenen Vorschriften und Ihrem persönlichen Tarif.

Bitte lassen Sie sich vorab bestätigen, in welcher Höhe ergotherapeutische Heilmittel übernommen werden.

BG & Unfallkassen

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall.

Lemada erfüllt die Anforderungen für Behandlung und Abrechnung mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

  1. 01

    D-Arzt aufsuchen

    Die ergotherapeutische Behandlung wird grundsätzlich durch eine Durchgangsärztin, einen Durchgangsarzt oder einen beteiligten Handchirurgen verordnet.

  2. 02

    Verordnung mitbringen

    Teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, dass es sich um einen BG- oder Unfallkassenfall handelt.

  3. 03

    Individuell rehabilitieren

    Die Behandlung richtet sich nach Verletzung, Behandlungsauftrag und den Anforderungen Ihres Alltags und Berufs.

Noch etwas unklar?

Wir klären den organisatorischen Weg gern mit Ihnen.

Kontakt aufnehmen 02461 3175688